Bei allen Fragen zur Partnerschaft für Demokratie - Falkensee und im Besonderen bei der Antragsstellung steht Ihnen die Fach- und Koordinierungsstelle gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter 0176/10608919 oder per Mail unter stefan.settels@asb-falkensee.de
Projektförderung / Aktions- und Initiativfonds
Ab sofort können zivilgesellschaftliche Träger aus Falkensee (eingetragene Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a.) Projektförderungen aus dem Aktions- und Initiativfonds der “Partnerschaft für Demokratie” beantragen. Die Projekte müssen sich auf die aktuellen Ziele und Handlungsfelder der “Partnerschaft” beziehen.
Hinweise für Antragsteller:
Generell verweisen wir auf die aktuelle Leitlinie des BMFSFJ für die Förderung der “Partnerschaften für Demokratie“.
Zusätzlichkeit und Innovationsgehalt von Projekten
In der Programmleitlinie heißt es: “Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens oder – unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten – eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.”
Damit ist nicht ausgeschlossen, dass auch andere Kriterien die Förderungswürdigkeit eines Projektantrages begründen können, denn letztlich obliegt dies der Einschätzung durch die geförderten Kommunen und deren Begleitausschüsse.
Teilfinanzierung als Regelfall
Die Programmleitlinie sagt: ” Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung (Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Eine Zuwendung darf ausnahmsweise als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch das BMFSFJ bzw. das BAFzA möglich ist. Eine Vollfinanzierung kommt nicht in Betracht, wenn der Zuwendungsempfänger an der Erfüllung des Zuwendungszwecks insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat.”
(Damit sind Vollfinanzierungen auch weiterhin nicht ausgeschlossen, insbesondere weil das unter Punkt 1 Gesagte zur Programmhoheit der Kommunen auch hier gilt. Sie stellen aber nun einen gesondert zu begründenden Ausnahmefall dar.)
Meistens ist die Ausweisung eines Eigenanteils nicht weiter problematisch, wenn man der (ohnehin zu beachtenden) Regel folgt, die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens im Finanzplan darzustellen. Auch bei kleineren Vorhaben rechnen die Antragsteller vielfach nicht unerhebliche Eigenleistungen mit ein, ohne die das Projekt gar nicht durchführbar wäre, und deren Angabe meist sogar noch einmal ein zusätzliches Argument für die Förderungswürdigkeit eines Antrages liefert.
Untersetzung des Finanzplans
Bitte geben Sie im Finanzplan für jede Position auch kurz an, wie Sie auf den dort vorgesehene Kostenbetrag kommen (z.B. Fahrtkosten für … Personen mal … km). Sie müssen nicht zu sehr ins Detail gehen, es geht nur darum, die angegebenen Zahlen nachvollziehbar zu machen. Meistens ist es ratsam, die Untersetzung als gesonderte Anlage zum Antrag mitzuliefern.
Einsendung des Antrages schriftlich und elektronisch
Bitte übersenden Sie uns neben der rechtsverbindlich unterschriebenen Papierversion unbedingt auch eine elektronische Version an stefan.settels@asb-falkensee.de
Ansprechpartner für die Beratung bei Antragstellung und alle weiteren Fragen ist Stefan Settels: 0176/10608919
Ergänzende Informationen und Formulare:
Eine gute Projektbeschreibung und die präzise Untersetzung des Finanzplanes sind für eine reibungslose Antragsbearbeitung in der Regel unerlässlich.
Über die Projektförderung entscheidet der Begleitausschuss der „Partnerschaft für Demokratie” - Falkensee.
Bitte beachten Sie:
Zuwendungen können nicht früher als 6 Wochen vor Inanspruchnahme (Tätigungen von Ausgaben zur Durchführung des Projektes) ausgezahlt / überwiesen werden und müssen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang auf Ihrem Konto an den Rechnungssteller überwiesen werden.
Das Bundesprojekt ist auf eine Förderdauer von 2015-2015 angelegt. Die Koordinierungs- und Fachstelle veröffentlicht jährlich die Antragstermine und Förderphasen. Die einzelnen Projekte müssen im Kalenderjahr der Beantragung, d.h. bis zum 31.12. finanziell abgeschlossen werden.